Beispielsweise im Fall von Unstimmigkeiten zwischen Auftraggebern und ausführenden Handwerkern, auch für außergerichtliche Streitbeilegung
Im Fall von selbstständigen Beweisverfahren oder Rechtsstreiten
Gleitreibungsmessungen gemäß DIN EN 16165 zur Bestimmung des Gleitreibungskoeffizienten von Böden, z.B. bei Sturzunfällen oder auch Nullmessungen